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Kieferorthopädie und Zahnspangen

Kieferorthopädie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin, welches sich mit der Korrektur von Kiefer- und Zahnfehlstellungen beschäftigt. Das Behandlungsspektrum erstreckt sich von der Früherkennung/ Behandlung von Anomalien (mittels herausnehmbarer Apparaturen), über festsitzende Zahnspangen, bis hin zu unsichtbaren Korrekturschienen. Dabei finden wir, von jung bis alt, die für Sie individuell beste Lösung.

Unser Ansatz für Ihren Therapieerfolg

Was wir für Ihre Zahngesundheit tun können.

1. Beratung

 Unser Ansatz & Ihre Wünsche

Gemeinsam mit Ihnen finden wir, zum richtigen Zeitpunkt, die passende Therapie für Sie oder Ihr Kind. In einem Vorgespräch erklären wir Ihnen den Behandlungsablauf und die Behandlungsmöglichkeiten, beantworten Ihnen alle offenen Fragen und gehen auf Ihre Wünsche bestmöglich ein.

2. Planung

Aus vielen Informationen ergibt sich ein Konzept

Um ein optimales Ergebnis zu erreichen ist eine genaue Planung vorab unabdingbar. Ein ausführliches Anamnesegespräch, verbunden mit einer klinischen Untersuchung, gibt Aufschluss über Fehlfunktionen und Fehlverhalten. Mittels bildgebender Verfahren (intra-, extraoral), Modellen, Röntgenbildern sowie den dazugehörigen Analysen ermitteln wir die nötigen Behandlungsapparaturen und den genauen Behandlungsablauf. Mit den bis hier gesammelten Informationen erstellen wir einen Heil- und Kostenplan, der die notwendigen Gebührenpositionen enthält. Ist der Patient mit dem Gesamtkonzept einverstanden, kann mit der Behandlung begonnen werden.

3. Behandlung

Gemeinsam Ziele erreichen

Grundsätzlich geht es bei einer kieferorthopädischen Behandlung darum, die Zähne im Kiefer so anzuordnen, dass einerseits ein regelgerechter Biss, als auch ein schönes ästhetisches Ergebnis entsteht. Oft ist dafür auch eine Beeinflussung der Kieferlage nötig. Die Behandlungsmittel können dabei variieren. Eine erfolgreiche Behandlung steht und fällt mit der Mitarbeit des Patienten. Ein Zusammenspiel zwischen Patient und Behandler ist vor allem bei kieferorthopädischen Therapien sehr wichtig. Das Einhalten der regelmäßig wiederkehrenden Kontrollterminen, sowie eine sehr gute Mundhygiene sind das A und O.

4. Retention

Nachhaltiger Therapieerfolg

Um das Behandlungsergebnis langfristig zu erhalten, muss das erreichte Behandlungsergebnis retiniert werden. Man spricht hier von der sogenannten Retentionsphase. Das bedeutet, dass die Zähne und der Kiefer in ihrer Position für eine ausreichende Zeit gehalten werden müssen, bis sich der Körper an die neue Situation „gewöhnt“ hat. Dies kann mit herausnehmbaren Zahnspangen, Tiefziehschienen und/ oder einem Retainer (Draht oder Kette an der Innenseite der Zähne) erfolgen.

 Behandlungen in jedem Alter möglich.

Die klassiche Zahnspange für Kinder und Jugendliche, aber auch Behandlungen für Erwachsene und Senioren.

Kinder und Jugendliche

Frühzeitige Korrekturen für gesunde Zähne 

Um eine möglichst schonende kieferorthopädische Behandlung für Ihren Schützling zu gewährleisen, versuchen wir Ihr Kind ab dem ersten Milchzahn im Blick zu behalten. Die frühe Erkennung von Fehlstellungen des Kiefers und der Zähne, wie auch das Erkennen von Habbits (Daumenlutschen, Mundatmung, etc.) sind ein fundamentaler Bestandteil der kieferorthopädischen Behandlung. Kleine Maßnahmen, wie herausnehmbare Apparaturen, können spätere aufwendige kieferorthopädische Maßnahmen verhindern. Sind die frühen Maßnahmen nicht ausreichend, so wird nach Durchbruch aller bleibenden Zähne u.a. mit einer festen Zahnspange therapiert. Die Behandlungsdauer beträgt dann meist zwischen 2 & 4 Jahren. Diese vergehen durch unser einfühlsames und humorvolles Team wie im Flug.

Erwachsene

Gerade Zähne in jedem Alter

Der Wunsch nach geraden Zähnen ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet. Eine verpasste kieferorthopädische Korrektur im Kindesalter oder Rezidive sind oft der Grund für Zahnfehlstellungen im Erwachsenenalter. Kieferorthopädische Maßnahmen haben jedoch keine Altersbegrenzung, auch wenn dies oft angenommen wird. Weiß das der Patient, zeigen sich dennoch viele beschämt über die Vorstellung, mit einer festen Zahnspange den Alltag meistern zu müssen. Doch diese Scham ist völlig unbegründet. Mit modernen Behandlungsmitteln wie durchsichtigen Korrekturschienen oder Keramikbrackets lassen sich hervorragende Ergebnisse erzielen und bieten gleichzeitig ein sicheres Auftreten im Berufs- und Privatleben. Es gibt dennoch Fälle die nicht behandelt werden können, dies ist meist abhängig von der allgemeinen Zahngesundheit (Parodontitis, entzündete Wurzelspitzen, prothetische Versorgungen, o.Ä.) und muss individuell beurteilt werden.

Frequently Asked Questions

Wichtige Fragen und praxisnahe Antworten!

Wie erkenne ich ob mein Kind eine Zahnspange benötigt?

Für den Laien ist dies schwierig zu beurteilen. Zeichen die für den mögliche Bedarf einer Zahnspange sprechen können, sind Asymmetrien der Zähne oder des Bisses, sich ungewöhnlich lange nicht lockernde Milchzähne und vieles mehr. Um sicher zu gehen und nicht den richtigen Moment für einen Therapiestart zu verpassen, ist es ratsam sich regelmäßig bei einem fachkundigen Zahnarzt vorzustellen.

Was ist, wenn im Urlaub sich etwas von der Zahnspange löst oder etwas kaputt geht?

Machen Sie sich keine Sorgen. Am besten kontaktieren Sie uns telefonisch so schnell es geht, wir beraten Sie gerne, was Sie im Einzelfall tun können. Wichtig ist, dass Sie lose Teile vor dem Verschlucken oder dem Einatmen sichern bzw. vorsichtig entfernen.

Was bedeutet KIG? Und was hat das mit der Kostenübernahme der Krankenkasse zu tun?

Die Abkürzung KIG steht für kieferorthopädische Indikationsgruppen. Es handelt sich dabei um das System der gesetzlichen Krankenkassen zur Beurteilung einer kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit. Aufgeführt wird dies in einer Tabelle mit fünf Behandlungs- bzw. Schweregraden der kieferorthopädischen Anomalie. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt ab dem Grad 3 für die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung auf, wenn sie vor dem 18. Lebensjahr begonnen wird. D.h. nicht jede kleine Fehlstellung der Zähne wird direkt von der gesetzl. Krankenkasse übernommen.

Bei privaten Krankenkassen werden diese KIG nicht beachtet, hier liegt es vor allem in der Hand des Behandlers. Dieser entscheidet ob eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist.

Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich einen genehmigten Behandlungsplan habe?

Sobald Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse Bescheid bekommen, dass der Behandlungsplan Ihres Kindes genehmigt ist, werden die Gesamtkosten der Behandlung von der Krankenkasse übernommen. Während der laufenden Behandlung müssen Sie jedoch 20% der Gesamtkosten selbst tragen. Diesen Eigenanteil bekommen Sie nach Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet. Dieses System soll der Motivation, die Behandlung nicht schleifen zulassen, dienen. Im Durschnitt beträgt dieser Eigenanteil 650€, wird jedoch auf die gesamte Behandlungszeit aufgeteilt und quartalsweise fällig. Muss die Behandlung abgebrochen werden, weil der Patient nicht kooperiert oder die Mundhygiene so schlecht ist, dass sie die allgemeine Zahngesundheit gefährdet, wird der bis dahin bezahlte Eigenanteil nicht zurückerstattet.

Da die gesetzlichen Krankenkassen in ihrem Leistungskatalog nicht alles abbilden, was die moderne Kieferorthopädie an sinnvollen Behandlungsoptimierungen und Ergänzungen zu bieten hat, können diese auf Wunsch in Anspruch genommen werden. Über den Nutzen und die Kosten klären wir Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch vorab auf.

Bei privat versicherten Patienten, hängt die Kostenerstattung durch die Versicherung ausschließlich von den vertraglich gewählten Versicherungsbedingungen ab. Bei einer evtl. Beteiligung der Beihilfe bzgl. Kostenerstattung, ergeben sich gelegentlich Einschränkungen.

Brauch ich eine Zusatzversicherung?

Eine Zusatzversicherung kann für den gesetzl. Versicherten sinnvoll sein. Diese tragen, bei entsprechender Vertragsgestaltung, private Zusatzleistungen oder übernehmen bei KIG I und II, sowie bei Erwachsenen die Behandlungskosten. Private Zusatzversicherungen müssen vor der Feststellung einer kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit abgeschlossen worden sein.

Wann sollte ich mich oder mein Kind zu einer kieferorthopädischen Untersuchung vorstellen?

Wenn Sie ihr Kind zur regelmäßigen zahnmedizinischen Kontrolle (ab dem ersten Milchzahn) vorstellen, kann rechtzeitig kieferorthopädisch interveniert werden. Sollte Ihr Kind kein Patient unserer Praxis sein, raten wir Ihnen ab dem 6. Lebensjahr einen kieferorthopädischen Untersuchungstermin zu vereinbaren.

Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern, Jugendlichen & Erwachsenen?

Bei Kindern und Jugendlichen liegt die durchschnittliche aktive Behandlungsdauer bei ca. 3 Jahren. Danach folgt eine überwachte Retentionsphase die ca. 1 Jahr in Anspruch nimmt. Somit gehen wir von einer Durchschnittlichen Behandlungsdauer von ca. 4 Jahren aus.

Bei Erwachsenen sprechen wir von einer Behandlungszeit von 4 Monaten bis zu 3 Jahren.

Ausreißer die mehr oder weniger Behandlungszeit in Anspruch nehmen gibt es immer. Dies hängt vom Umfang der Behandlung ab.